Seit 2007 realisieren wir Corporate Filme, journalistische Beiträge, Dokumentarfilme und Videoclips für Internet, Fernsehen oder Kino. Unsere Kernkompetenzen liegen in der Konzeption, Produktion und Postproduktion. Wir produzieren Ihren Film komplett oder kümmern uns um einen der drei Bereiche. Selbstverständlich steht unser Team auch zur Verfügung, wenn Ihnen die nötige Fachperson fehlt. Buchen Sie unsere Profis für Ihr Projekt oder mieten Sie Schnittplatz oder Sprechkabine.
Wir entwickeln im Team oder mit Ihnen zusammen die Idee für Ihren Film. Zusätzlich zum Konzept erstellen wir ein Drehbuch, einen Zeitplan und denken an alle Details, damit der erfolgreichen Produktion nichts mehr im Wege steht.
Beim Dreh setzen wir Ihre Geschichte anhand des erarbeiteten Konzepts um. Trotzdem können wir spontan und kreativ auf Änderungen reagieren. Somit sind am Schluss alle wichtigen Bilder im Kasten und bereit für den Schnitt.
Am Schnittplatz editieren wir Ihre Geschichte zum fertigen Film. Mit eigens komponierter Musik, informativen Animationen und ästhetischem Color Grading verpassen wir Ihrem Film einen unverwechselbaren Look und den letzten Schliff.
Unsere Arbeit machen wir aus Überzeugung und mit viel Engagement. Eine kleine Auswahl unseres Schaffens präsentieren wir Ihnen hier. Wenn Sie unsere Videos genauso lieben wie wir, dann stöbern Sie auf Vimeo durch weitere Produktionen. Und alle, die es genau wissen wollen, sehen hier, wen wir zu unseren Kunden zählen dürfen.
Wir sind ein kleines, ideenreiches Team. Jeder von uns sieht seine Aufgabe als Berufung. Dies ist der Grund, weshalb wir unseren Beruf leben und lieben. Bei uns arbeiten Sie mit Profis, die viel Erfahrung mitbringen und ihre Kreativität täglich einsetzen. Haben Sie Lust, mit uns zusammen Neues zu entdecken und Ideen zu entwickeln?
Warum hast du dpvideoproduction gegründet?
Weil ich in der eigenen Firma meinen Qualitätsanspruch so hoch stellen kann, dass die Arbeit immer eine Herausforderung bleibt.
Wieso benennst du alle Geräte mit Frauennamen?
Weil Namen einfach sympathischer sind als Produktbezeichnungen.
Was sollte noch erfunden werden?
Eine Backspace-Taste für den Alltag.
Wie beginnst du den Tag bei dpvideoproduction?
Schnittplatz hochfahren, Koffein tanken und los geht's!
Wie sieht ein perfektes Wochenende aus?
Berge, Sonne und ein kaltes Gerstengetränk mit Freunden.
Was nimmst du auf eine stille, einsame Insel mit?
Meine Trompete.
Was wäre dpvideoproduction ohne dich?
Eine Männerbude.
Welche Farbe magst du nicht?
Rosa, die passt nicht zu unserem Grün.
Was bringt dich auf die Palme?
Die spontane Lust auf eine Kokosnuss.
Was muss eine Schnittsoftware können?
Übersicht schaffen und so wenig wie möglich abstürzen!
Welchem Klischee entsprichst du?
Als Aargauer mag ich weisse Socken. Schwarze Socken sind aber auch gut.
Wofür brennst du neben der Arbeit?
Grillieren mit Freunden, am besten mit Musikanlage.
Was magst du am liebsten bei dpvideoproduction?
Das jährliche Weihnachtsessen.
Was war dein grösster Erfolg?
Die Überquerung der Magellanstrasse.
Welchen Film schaust du immer wieder?
Das Showreel von dpvideoproduction.
Was ist ein Tag ohne Kameras?
Das wäre wie ein Maler ohne Pinsel, ein Optiker ohne Brille oder Hörndli (ja! Mit d) ohne Aromat.
Welches war dein bester Dreh?
Der EKZ-Dreh. Ich durfte den Chef rumkommandieren.
Was ist dein grösster Wunsch?
Eine Toilette mit Aussicht aufs Meer.
Was fasziniert dich an deiner Arbeit?
Einblicke in andere Lebensgeschichten und Themen zu erhalten.
Wie verbringst du deine Freizeit?
An der Sonne, am oder auf dem See und in den Bergen.
Was magst du?
Gegenlicht und lens flare, Handkamera bei Rockkonzerten, mitdenkende Assistenten, und «it's a wrap!»
Patrick Rohr Kommunikation
Kommunikation
Steadi-Rent
Steadicam
Tonmensch
Audiotechnik, Greenscreenstudio
Und zwar im Herzen des Zürcher Ausgangsquartiers. Hier befinden sich die Büros unserer Produktionsfirma. Kommen Sie auf eine Tasse Kaffee vorbei. Wir diskutieren mit Ihnen gerne über ausgefallene Ideen und sehen es als Herausforderung, originelle und passende Lösungen zu finden.
dpvideoproduction GmbH
Schöneggstrasse 5
8004 Zürich
Karte
Tel: +41 44 311 21 11
Mail: info@dpvideo.ch
Sie erreichen uns bequem mit dem Bus, Haltestelle Militär-/Langstrasse
– Bus Nr. 31
– Bus Nr. 32
oder mit dem Auto (blaue Zone)
5 Star Entertainment | Oslo | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A.A. Kreativ Factory GmbH | Flaach | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ADC/BSW-Kreativschule | Zürich | alles theater | Olten | Allianz Suisse | Wallisellen | AMGEN (Europe) GmbH | Zug | Apoint Film GmbH | Cham/Steinhausen | AXA Winterthur | Bern | Axel Springer Schweiz AG | Zürich | Blogwerk AG | Zürich | Border Crossing AG | Bern | CNC-Communications AG | Frankfurt am Main (D) | CNN | London | Compassion Suisse | Yverdon-les-Bains | Condor Films AG | Zürich | CRIF Teledata AG | Zürich | Di Nunzio Film GmbH | Rümlang | doppelrahm GmbH | Zürich | Drehwerk Medienproduktion GmbH | Zürich | DVP Production | Kappel | ebay | Schweiz | EKZ Elektrizitätswerke des Kantons Zürich | Zürich | FAIR & UGLY filmproduktion GmbH | Bern | Familiensinn GmbH | Dübendorf | Faro TV GmbH | Bern | Fern Media Solutions GmbH | Zürich | Filmgerberei GmbH | Zürich | Füchslin Baugeschäft AG | Samstagern | Halter AG Entwicklungen | Zürich | Hercli Bundi Mira Film GmbH | Zürich | hipeak GmbH | Zürich | John Lay Solutions AG | Luzern | Klangasyl | Zürich | Leguan Productions AG | Uetikon am See | Manifesto Films | Zürich | MasteR Solutions | Zürich | Media Select AG | Ittigen | Mediamarkt | Schweiz | medias4all.com | Solothurn | National Zeitung und Basler Nachrichten AG | Basel | Ortsmuseum Pfäffikon | Pfäffikon | Patrick Rohr Kommunikation GmbH | Zürich | Pegasusfilm GmbH | Zürich | Phonag Records AG | Zürich-Glattbrugg | PMC-Media AG | Emmenbrücke | Reuters | Zürich | Rosas & Co Films AG | Zürich | Rytz TV | Bern | S Media Vision AG VIVA Schweiz | Zürich | Scholten Partner GmbH | Zürich | SecondUnit Mediaproductions GmbH | Zürich | Sehstoff GmbH | Baden | Semofix Insektenschutzprofi | Schupfart | SRF Schweizer Radio und Fernsehen | Zürich | Stokes Media GmbH | Wetzikon | SUVA | Luzern | Swisscanto Holding AG | Zürich | SwissNews AG | Schlieren | SwissRe AG | Zürich | tact-x AG | Zürich | TAU-AV Produktion | Stans | Technorama | Winterthur | Tele M1 | Aarau | Tele Ostschweiz | St. Gallen | Tele Züri | Zürich | Tempobrain AG | Zürich | Tollkirsch | Winterthur | tpc Switzerland AG | Zürich | TVO AG | St. Gallen | Universitätsspital | Zürich | Userfarm S.p.A | Milano (I) | Vitronic AG | St. Gallen | Walliser Bote extra | Visp | |
Kontaktadresse
dpvideoproduction GmbH
Schöneggstrasse 5
8004 Zürich
Telefon: +41 44 311 21 11
Mail: info@dpvideo.ch
Geschäftsführer
David Schildknecht
Gründung
2007
Handelsregistereintrag
CH-020.4.034.730-8
Handelsregisteramt Kanton Zürich
MwSt.-Nummer
CHE-113.399.002 MWST
Bankverbindung
Züricher Kantonalbank
IBAN
CH66 0070 0111 5002 6505 5
Webmaster
Patrick Amstutz, novaverso gmbh
Design
Fabienne Gafner
Fotos
Tino Zurbrügg, Corin Fuchs
Texte
David Schildknecht
Rechte
Sämtliche Rechte für die auf der Netzdomäne der dpvideoproduction GmbH veröffentlichten Filme, Bilder und Texte liegen, wo nicht anders vermerkt, bei dpvideoproduction GmbH.
1. Allgemeines | |
1.1. | Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Aufträge des Kunden an dpvideoproduction GmbH zur Produktion eines audiovisuellen Werkes Anwendung, sofern nicht zusätzliche schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Sie treten bei Erteilung eines Auftrages in Kraft. Ergänzend kommt das Werkvertragsrecht des Obligationenrechts (Art. 363 – 379 OR) zur Anwendung. |
1.2. | Bei allfälligen Widersprüchen gelten in erster Linie die Bestimmungen der Offerte oder des Vertrages, in zweiter Linie die vorliegenden Bestimmungen und in dritter Linie die gesetzlichen Regeln. |
1.3. | Die dpvideoproduction GmbH ist berechtigt, für die Erschaffung des Werkes die Mithilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Sie bleibt dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erfüllung jederzeit verantwortlich. |
1.4. | dpvideoproduction GmbH verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen über alle ihr im Rahmen mit der Vertragsabwicklung zugänglich gemachten Unterlagen, Informationen, Objekte etc. Diese Geheimhaltungspflicht setzt sich auch über die Beendigung des vorliegenden Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit fort. dpvideoproduction GmbH verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht auf Mitarbeiter und für die Vertragsabwicklung beigezogene Dritte unbeschränkt zu übertragen. |
1.5. | Der Kunde verpflichtet sich, der dpvideoproduction GmbH alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen und erbetenen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig abzugeben, die notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen zu erteilen sowie die dpvideoproduction GmbH bei allen für die Vertragserfüllung notwendigen Handlungen zu unterstützen. |
1.6. | Die Arbeitszeiten berechnen sich mit Abfahrt von Schöneggstrasse 5, 8004 Zürich und enden mit Ankunft an Schöneggstrasse 5, 8004 Zürich. Reisezeiten gehören, sofern nicht anders vermerkt vollumfänglich zur Arbeitszeit. |
2. Auftragserteilung und Werklohn | |
2.1. | Die dpvideoproduction GmbH unterbreitet dem Kunden für das von ihm gewünschte Werk eine Offerte. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Gültigkeit dieser Offerte 1 Monat. Die Offerte gilt als genehmigt, wenn sie vom Kunden schriftlich gutgeheissen wird. Der Werklohn bestimmt sich nach dieser Offerte, wobei die dpvideoproduction GmbH an die offerierten Konditionen während 6 Monaten ab Auftragserteilung gebunden bleibt. Der Werklohn gilt als genehmigt, sofern er den Richtpreis unter Berücksichtigung der allenfalls veränderten Konditionen nicht mehr als 10 % überschreitet. |
2.2. | Im Werklohn nicht inbegriffen sind: |
a) | Mehrkosten, verursacht durch nachträgliche oder während der Realisationsphase vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen des Gesamtkonzepts. |
b) | Direkt beim Kunden anfallende Aufwendungen und Kosten durch Videoaufnahmen oder andere Tätigkeiten in seinem Betrieb, Benützung seiner Infrastruktur, Mitwirkung seiner Mitarbeiter etc. |
c) | Gebühren (Suisa, Pro Litteris etc.) und sonstige Abgeltungen aufgrund von urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Werken und Rechten, die in der Produktion verwendet werden und nicht in der Offerte enthalten sind. Diese Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Kunden mit den zuständigen Stellen direkt abzurechnen. |
d) | 8% MwSt, Porti, effektive Fahr-, Park- und Übernachtungsspesen etc. sowie nicht budgetierte Agenturhonorare. |
2.3. | Wird nichts anderes vereinbart, so bezahlen Neukunden 50% der offerierten Kosten bei Auftragsbestätigung und zwingend vor Auftragsbeginn. Die restlichen 50% werden nach Abnahme des Werkes mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Bei bestehenden Kunden ist dpvideoproduction GmbH berechtigt bis zu 30% der offerierten Kosten bei Auftragsbestätigung und vor Auftragsbeginn einzufordern. Die restlichen 70% werden nach Abnahme des Werkes mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. |
2.4. | Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 10 % pro Kalenderjahr. |
3. Gewährleistung | |
3.1. | Die dpvideoproduction GmbH verpflichtet sich, dem Kunden das Filmwerk - wie im schriftlichen oder mündlichen Gestaltungskonzept offeriert - in einer dem jeweiligen Trägermedium entsprechenden einwandfreien Qualität zu liefern. Der dpvideoproduction GmbH steht ein unbeschränktes Nachbesserungsrecht zu. |
3.2. | Das anlässlich einer Zwischenpräsentation vorgeführte Teilwerk gilt ohne entsprechende Rüge durch den Kunden als genehmigt und für die Weiterverarbeitung als verbindlich. |
3.3. | Jede weitergehende Gewährleistung als die voranstehend beschriebene, insbesondere eine Haftung für Personenschäden sowie alle weiteren und mittelbaren Schäden, besteht nicht. |
4. Liefertermin | |
4.1. | Liefertermine bedürften zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der dpvideoproduction GmbH. Kann der Liefertermin aus einem von der dpvideoproduction GmbH zu verantwortenden Grund nicht eingehalten werden, so setzt der Kunde der dpvideoproduction GmbH nach Ablauf des vereinbarten Termins eine angemessene Nachfrist, mindestens aber 14 Tage. Ist die dpvideoproduction GmbH auch bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht in der Lage, das vom Kunden bestellte Werk zu liefern, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. |
4.2. | Ein Rücktritt ist nicht möglich bei Lieferverzögerungen aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (Bestellungsänderungen, verspätete Lieferung von Produkten, Texten oder anderen Unterlagen, verspätete Genehmigungen etc.) sowie aus Gründen, die nicht voraussehbar sind oder nicht beeinflusst werden können (höhere Gewalt, Wetter, Betriebsstörungen etc.). |
4.3. | Eine Haftung der dpvideoproduction GmbH für einen dem Kunden erwachsenen Schaden aus der verspäteten bzw. nicht erfolgten Lieferung, für welche die dpvideoproduction GmbH nicht einzustehen hat, wird ausdrücklich wegbedungen. Im Übrigen haftet die dpvideoproduction GmbH für die durch sie zu verantwortende Schäden maximal bis zur Höhe des offerierten Werklohnes gemäss Offerte. |
4.4. | Werden bei der Abnahme des Werkes keine Änderungen genannt, gilt das Werk als vom Kunden akzeptiert. Zusätzliche Verbesserungen werden zum vollen Tarif verrechnet. Stehen grosse und viele Änderungen an und übersteigen diese die inkludierte Änderungskulanz, müssen die zusätzliche Kosten vom Kunden übernommen werden. |
5. Produktionsabbruch | |
5.1. | Wird die Fertigstellung des Werkes durch höhere Gewalt (Unglücksfall, Untergang der Aufnahmeobjekte etc.) verunmöglicht, so können der Kunde und die dpvideoproduction GmbH jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die dpvideoproduction GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten und auf Ersatz der gemäss Ziff. 2.2 im Richtpreis nicht enthaltenen, bereits angefallenen Kosten. Der Rücktritt ist hingegen nicht möglich, wenn die Fertigstellung infolge von ungünstigen meteorologischen Bedingungen lediglich verzögert wird. |
5.2. | Wird nach Auftragserteilung und nach Aufnahme der Arbeiten die Erstellung des Werkes seitens des Kunden nicht mehr gewünscht, so hat er dies der dpvideoproduction GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist der dpvideoproduction GmbH somit die schon erbrachte Arbeit zur Zahlung schuldig. Für die noch nicht erbrachte in der Offerte angegebene Arbeit werden 25% verrechnet. |
5.3. | Wird nach Auftragserteilung und vor Aufnahme der Arbeiten die Erstellung des Werkes seitens des Kunden nicht mehr gewünscht, so hat er dies der dpvideoproduction GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Somit kommt folgender Annulationskostenschlüssel (in % der offerierten Gesamtkosten) zum Einsatz: 10% bei Annullierung bis 21 Arbeitstage (Mo - Fr) vor dem Produktionsdatum 25% bei Annullierung 20 bis 15 Arbeitstage (Mo - Fr) vor dem Produktionsdatum 50% bei Annullierung 14 bis 8 Arbeitstage (Mo - Fr) vor dem Produktionsdatum 75% bei Annullierung 7 Arbeitstage bis 25h (Mo - Fr) vor dem Produktionsdatum 100% bei Annullierung 24h oder weniger vor dem Produktionsdatum |
5.4. | Die dpvideoproduction GmbH kann ihrerseits den Kunden schriftlich um einen Werkerstellungsverzicht ersuchen. Erfolgt in diesem Fall durch den Kunden nicht innert 30 Tagen eine entsprechende Mitteilung, so wird angenommen, dass der Kunde auf die Fertigstellung des Werkes verzichtet. Im Weiteren ist die dpvideoproduction GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Erstellung bzw. Fertigstellung des Werkes durch einen im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden liegenden Grund verzögert wird (vgl. Ziff. 1.5.). Bei einem auf dieser Ziffer basierenden Vertragsrücktritt durch die dpvideoproduction GmbH, hat die dpvideoproduction GmbH Anspruch auf den Werklohn gemäss Ziff. 5.1. |
6. Rechtsübertragung | |
6.1. | Alle Rechte an produzierten Gütern und Arbeiten bleiben bis zur vollen Begleichung der Produktionskosten laut Offerte und Auftragsbestätigung bei der dpvideoproduction GmbH. Der Kunde kann nur über von ihm angeliefertes Produktionsmaterial verfügen und kann seine Rechte auf dieses Material allenfalls geltend machen. |
6.2. | An erstellten Arbeiten und Gütern werden nur Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentumsrechte, übertragen. Alle vom der dpvideoproduction GmbH produzierten Güter und Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in verschiedenen Arbeitsschritten verändert oder kopiert werden. |
6.3. | Die dpvideoproduction GmbH überträgt dem Kunden nur die für den Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die dpvideoproduction GmbH darf in jedem Fall erstellte Arbeiten und Güter entschädigungslos als Referenzbeiträge verwenden und zu Werbezwecken in sein Portfolio aufnehmen. Zudem darf dpvideoproduction GmbH Bilder, Kundennamen und Projekte auf Socialmediakanälen posten und zu Werbezwecken nutzen. |
6.4. | Die Nutzungsrechte werden erst bei voller Bezahlung dem Kunden übertragen und bleiben davor vollständig bei dpvideoproduction GmbH. |
6.5. | Es ist dem Kunden untersagt, Werke ohne zusätzliche Vergütung und schriftliches Einverständnis der dpvideoproduction GmbH für einen anderen Verwendungszweck zu nutzen. |
6.6. | Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der dpvideoproduction GmbH. Diese Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung auf den Kunden über. |
6.7. | Mit der Überlassung von Arbeiten oder Gütern zur Überprüfung, Ansicht, Kontrolle oder anderem, werden dem Kunden keine Nutzungsrechte an den Arbeiten oder Güter erteilt. |
6.8. | Erfolgt die Ablieferung des Werkes vor der vollständigen Bezahlung des Produktionspreises, so kann die dpvideoproduction GmbH bis zur vollständigen Bezahlung die Verwendung des Werkes jederzeit vollständig untersagen. |
7. Herausgabe von Daten | |
7.1. | Die dpvideoproduction GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Daten und Güter, die im Verlaufe des Arbeitsprozesses verwendet wurden und die nicht zum Endprodukt als solches gehören, herauszugeben. Wünsche des Kunden, Datenträger, Dateien, Daten und Güter herauszugeben bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und einer angemessenen Vergütung. Die Daten werden erst nach Bezahlung ausgeliefert. |
8. Haftung | |
8.1. | Die dpvideoproduction GmbH haftet nicht für Gefahren oder Kosten an Transporten von Datenträgern, Dateien, Daten und Gütern, weder online noch offline. |
8.2. | Die dpvideoproduction GmbH kann nicht haftbar gemacht werden an Mängeln verwendeter Güter, Datenträgern, Arbeitsgeräten oder fehlerhaften Produkten von Dritten. |
8.3. | Die dpvideoproduction GmbH kann nur unter nachweislicher, grober Fahrlässigkeit oder unter Vorsatz verantwortlich gemacht werden bei Schäden an Datenträgern, Dateien, Daten und Gütern. Dasselbe gilt bei Schäden, die durch den Import, das Öffnen, Abspielen oder verändern der Arbeiten und Güter beim Kunden oder Dritten entstehen. |
8.4. | Die dpvideoproduction GmbH haftet nur für Schäden, die sie selber oder die durch Dritte, die von dpvideoproduction GmbH in Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden angewiesen wurden, verursacht wurden. Dies gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden. |
8.5. | Rügen und Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Abnahme des Werkes schriftlich bei der dpvideoproduction GmbH geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als abgeschlossen. |
9. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen | |
9.1. | dpvideoproduction GmbH behält sich vor, die AGB und übrigen Vertragsbedingungen jederzeit abzuändern. Änderungen werden auf dpvideo.ch publiziert. Sollte der Kunde durch die Änderung erheblich benachteiligt werden, so ist er berechtigt, innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der neuen AGB diesen schriftlich zu wiedersprechen. Wird von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht, gelten die AGB’s als vom Kunden genehmigt. Wiederspricht der Kunde, so kann dpvideoproduction GmbH entscheiden, ob sie unter den alten allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterverhandeln möchte. |
9.2. | Gerichtsstand ist Zürich |
Stand 2014